Allgemeine Geschäftsbedingungen
FELIX SEEGER
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
Ich plane und erstelle Webseitens auf Basis der Content Management Software WordPress. Wir freuen uns, wenn Sie unser Angebot nutzen, unabhängig davon, ob die Website von uns auf der FELIX SEEGER.de-Plattform gehostet wird oder nicht.
Wir haben das Angebot für Sie so gestaltet, dass Sie jederzeit die Kontrolle und alle Rechte an Ihrer Website haben. Sie besitzen in jedem Fall das geistige Eigentum an Ihrer Website, auch über die Geschäftsbeziehung mit FELIX SEEGER hinaus. Im Übrigen beruhen alle Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag auf Partnerschaft und Fairness.
§1 Vertragsgegenstand
FELIX SEEGER stellt seinen Kunden Konfigurations- und Programmierlinien für die Anpassung von WordPress-Websites zur Verfügung.
2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Vertrages gelten die §§ 631 ff. Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§2 Leistungen von FELIX SEEGER
1. Für die Festlegung des Leistungsumfangs der von FELIX SEEGER vorzunehmenden Anpassungen ist der Inhalt der konkreten Auftragsbestätigung maßgebend.
Der Kunde ist berechtigt, bis zur Annahme der Änderungen jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. FELIX SEEGER wird dem Kunden innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Eingang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des Zeitplans übergeben.
Nach vollständiger Erstellung der Anpassungen gemäß der Auftragsbestätigung werden diese auf dem Server des Kunden installiert. Diese werden im Einzelfall auch auf Datenträgern oder im Wege der Online-Übertragung zur Verfügung gestellt.
5. Nutzungsrechte
FELIX SEEGER räumt dem Kunden das einfache und zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die von FELIX SEEGER vorgenommenen Anpassungen für den Kunden zum Betrieb einer WordPress-Website zu nutzen, sofern die Vorauszahlung gemäß § 6 zum Zeitpunkt der Entwicklung geleistet wurde. Andernfalls werden die Nutzungsrechte mit Eingang der vollständigen Zahlung eingeräumt.
§3 Leistungen des Kunden
Der Kunde hat FELIX SEEGER innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die für die Erstellung der Anpassungen erforderlichen Dateien zur Verfügung zu stellen. FELIX SEEGER ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere auf ihre Eignung für den durch die Adaption beabsichtigten Zweck zu überprüfen.
Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere PHP-, HTML-, Text- und Bilddateien.
4. Abnahme
Nach vollständiger Vorbereitung der Anpassungen gemäß der Auftragsbestätigung werden diese dem Kunden auf Datenträgern oder per Online-Übertragung zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann auch eine direkte Installation auf dem Server des Kunden vereinbart werden.
Treten während des Betriebes der angepassten Website Störungen auf, so hat der Kunde FELIX SEEGER unverzüglich schriftlich über auftretende Fehler zu informieren. FELIX SEEGER steht dem Kunden nach Inbetriebnahme der Anpassungen zur Verfügung, um gerügte Mängel der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
4. Wird FELIX SEEGER nicht innerhalb von fünf Tagen nach Inbetriebnahme der Anpassungen schriftlich über wesentliche Mängel informiert, so gelten die Leistungen als endgültig abgenommen. (Abnahme). FELIX SEEGER übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internetzugang der Nutzer etc.
§5 Nutzungsrechte
FELIX SEEGER räumt dem Kunden das einfache und zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die von FELIX SEEGER vorgenommenen Anpassungen für den Kunden zum Betrieb einer WordPress-Website zu nutzen.
§6 Vergütung und Auszahlungsmodalitäten
Die Vergütung richtet sich nach der gemäß der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.
2. Diese Vergütung umfasst auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß § 5 dieses Vertrages.
Etwaige Mehraufwendungen trägt der Kunde nur in den Fällen des § 2 Abs. (2). 3 und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Kunden.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung der in Ziffer 1 genannten Vergütung länger als 3 Wochen in Verzug, so kann FELIX SEEGER die Homepage vom Netz nehmen. Die Homepage wird erst nach vollständiger Bezahlung freigeschaltet. Der Kunde wird 7 Tage im Voraus informiert und gemahnt.
Die Zahlung der zweiten Teilzahlung ist spätestens nach 8 Wochen nach Projektbeginn fällig, wenn FELIX SEEGER ohne eigenes Verschulden mit der Fertigstellung in Verzug gerät.
§7 Gewährleistung
FELIX SEEGER gewährleistet, dass die vorgenommenen Anpassungen vertragsgemäß sind und keine Mängel aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Nutzung aufheben oder mindern.
2. FELIX SEEGER leistet Gewähr durch Reparatur oder Nachlieferung. Wenn die Beseitigung eines gerügten Mangels erfolgreich ist.
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